BauCockpit für kleine Bauunternehmen – 50 % Digitalbonus möglich
Kleine Bau- und Handwerksunternehmen in Bayern können für die Einführung, betriebliche Anpassung und Anwenderqualifizierung einer digitalen Baustellenorganisation möglicherweise einen Zuschuss erhalten.
Digitalbonus Bayern für die digitale Baustellenorganisation
Kleine Bau- und Handwerksunternehmen in Bayern können für die Einführung, betriebliche Anpassung und Anwenderqualifizierung einer branchenspezifischen digitalen Baustellenorganisation möglicherweise einen Zuschuss aus dem Digitalbonus Bayern erhalten.
Das Wichtigste zum Digitalbonus
- Förderquote: 50 % der förderfähigen Ausgaben (Digitalbonus Standard, maximal 7.500 €).
- Mindestinvestition: 4.000 € förderfähige Ausgaben.
- Zielgruppe: kleine gewerbliche Unternehmen mit Betriebsstätte in Bayern, weniger als 50 Beschäftigten sowie höchstens 10 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme.
- Förderfähig: u. a. Einführung, Einrichtung, Anpassung und Programmierung betrieblicher Software sowie externe Digitalisierungsleistungen; Beratungs- und Schulungsanteile bis zu 50 % der Gesamtausgaben.
- Antragstellung: in monatlichen Antragsfenstern mit begrenztem Kontingent; das Programm ist derzeit bis Ende 2027 vorgesehen.
Für wen das interessant ist
Bauunternehmen, Ausbauunternehmen, Handwerksbetriebe, Gebäudetechnikunternehmen, Garten- und Landschaftsbauer sowie Generalunternehmer in Bayern, die ihre Baustellenorganisation – Baustellenberichte, Bautagebuch, Fotodokumentation, Material, Rechnungen und Kommunikation – digital aufbauen wollen.
So wird aus der Einführung ein förderfähiges Projekt
Gefördert wird kein reiner Softwarekauf, sondern die Einführung einer branchenspezifischen digitalen Baustellenorganisation einschließlich betrieblicher Prozessanpassung, Pilotierung und Anwenderqualifizierung – mit dokumentierten Ergebnissen wie Rollen- und Berechtigungskonzept, angepassten Formularen, eingerichteter Pilotbaustelle, technischer Dokumentation und Qualifizierung anhand der neuen Prozesse.
Die Förderung ist von Unternehmensgröße, Betriebsstätte, Projektinhalt, Antragszeitpunkt und verfügbaren Haushaltsmitteln abhängig. Kein Rechtsanspruch. Auftrag und Projektbeginn erst nach der programmspezifisch erforderlichen Freigabe. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand: Juli 2026.
So läuft ein gefördertes Einführungsprojekt ab
Förderprogramme unterscheiden streng zwischen unverbindlichem Angebot, Antrag, Freigabe und Projektbeginn – wir halten diese Reihenfolge konsequent ein.
Kostenloser Fördercheck
Kurze Vorab-Anfrage zu Betriebsstätte, Unternehmensgröße, Vorhaben und Projektstatus – wir ordnen den möglichen Förderweg ein.
Unverbindliches, detailliertes Angebot
Sie erhalten eine Leistungsbeschreibung mit Zeitplan und Kostenaufstellung – bewusst noch ohne verbindliche Beauftragung.
Antrag durch Ihr Unternehmen
Antragsteller und Zuschussempfänger ist Ihr Bauunternehmen. Wir unterstützen bei der technischen Projektbeschreibung, versprechen aber keine Bewilligung.
Start erst nach Freigabe
Beauftragung und Projektbeginn erfolgen erst, wenn die programmspezifisch erforderliche Freigabe bzw. Eingangsbestätigung vorliegt.
Umsetzung mit Nachweisen
Einführung, betriebliche Anpassung und Anwenderqualifizierung werden dokumentiert – inkl. Schulungsagenda, Teilnehmerliste und Abnahme.
Häufige Fragen
Wer kann den Digitalbonus Bayern beantragen?
Wie hoch ist der Zuschuss?
Sind Schulungen förderfähig?
Wann darf gestartet werden?
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