BauCockpit
Förderung Sachsen

Bauprozesse digitalisieren – bis zu 50 %, bei bestimmten Kleinstunternehmen bis zu 60 % Förderung

Sachsen fördert Planung, Konzeption, Softwareeinführung und damit verbundene Schulungen über die Sächsische Aufbaubank – mit klarer Mindestprojektgröße.

Digitalisierungszuschuss Sachsen für die digitale Baustellenorganisation

Bauunternehmen in Sachsen können Planung, Konzeption und technische Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben, die Softwareeinführung sowie damit verbundene Schulungen über den Digitalisierungszuschuss der Sächsischen Aufbaubank (EFRE 2021–2027) fördern lassen.

Das Wichtigste zum sächsischen Digitalisierungszuschuss

  • Förderquote: bis zu 50 % für kleine Unternehmen bei digitaler Transformation; bei bestimmten Kleinstunternehmen mit erstmaliger Heranführung bis zu 60 %; mittlere Unternehmen bis zu 35 %.
  • Mindestprojektgröße: förderfähige Ausgaben von mindestens 5.000 € – das Projekt sollte spürbar darüber liegen, damit einzelne nicht anerkannte Positionen nicht das ganze Vorhaben gefährden.
  • Wichtig: Vertrag, Bestellung oder Projektbeginn grundsätzlich erst nach der programmspezifischen Eingangsbestätigung bzw. Freigabe.

Sinnvoller Projektzuschnitt in Sachsen

Damit die Mindestprojektgröße solide erreicht wird, kombinieren wir die Einführung typischerweise mit einem echten Prozessbaustein: Aufnahme des aktuellen Informationsflusses, Identifikation von Medienbrüchen, Soll-Prozess Baustelle–Büro, Verantwortlichkeits- und Rollenkonzept, Definition der künftigen digitalen Formulare, Pilotierungs- und Rolloutplan sowie eine kurze schriftliche Prozessdokumentation.

Die Förderung ist von Unternehmensgröße, Betriebsstätte, Projektinhalt, Antragszeitpunkt und verfügbaren Haushaltsmitteln abhängig. Kein Rechtsanspruch. Auftrag und Projektbeginn erst nach der programmspezifisch erforderlichen Freigabe. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand: Juli 2026.

So läuft ein gefördertes Einführungsprojekt ab

Förderprogramme unterscheiden streng zwischen unverbindlichem Angebot, Antrag, Freigabe und Projektbeginn – wir halten diese Reihenfolge konsequent ein.

Kostenloser Fördercheck

Kurze Vorab-Anfrage zu Betriebsstätte, Unternehmensgröße, Vorhaben und Projektstatus – wir ordnen den möglichen Förderweg ein.

Unverbindliches, detailliertes Angebot

Sie erhalten eine Leistungsbeschreibung mit Zeitplan und Kostenaufstellung – bewusst noch ohne verbindliche Beauftragung.

Antrag durch Ihr Unternehmen

Antragsteller und Zuschussempfänger ist Ihr Bauunternehmen. Wir unterstützen bei der technischen Projektbeschreibung, versprechen aber keine Bewilligung.

Start erst nach Freigabe

Beauftragung und Projektbeginn erfolgen erst, wenn die programmspezifisch erforderliche Freigabe bzw. Eingangsbestätigung vorliegt.

Umsetzung mit Nachweisen

Einführung, betriebliche Anpassung und Anwenderqualifizierung werden dokumentiert – inkl. Schulungsagenda, Teilnehmerliste und Abnahme.

FAQ

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Förderung in Sachsen?
Je nach Einordnung: bis zu 60 % für bestimmte Kleinstunternehmen bei erstmaliger Heranführung, bis zu 50 % für kleine Unternehmen bei digitaler Transformation, bis zu 35 % für mittlere Unternehmen.
Gibt es eine Mindestprojektgröße?
Ja, die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 5.000 € betragen. Das Projekt sollte spürbar darüber liegen, falls einzelne Positionen nicht anerkannt werden.
Wann darf das Projekt starten?
Grundsätzlich erst nach der programmspezifischen Eingangsbestätigung bzw. Freigabe – vorher weder Vertrag noch Bestellung noch Projektbeginn.

Jetzt unverbindlich prüfen, ob Ihr Vorhaben passt.

Kostenloser Fördercheck – sachliche Einordnung statt pauschaler Versprechen.