Neue Fristen für quantensichere Verschlüsselung

Die deutsche Bundesregierung hat eine Leitlinie zur Umstellung auf Post-Quanten-Kryptografie veröffentlicht. Demnach müssen kryptografische Systeme mit hohem Risiko bis Ende 2030 quantensicher umgestellt sein, jene mit mittlerem Risiko bis 2035. Die Vorgaben folgen aus EU-weiten Empfehlungen und zielen darauf ab, künftige Cyberbedrohungen durch leistungsfähige Quantencomputer abzuwehren. Diese Anforderungen betreffen vor allem kritische Infrastrukturen wie Energie, Verkehr und Kommunikation – aber auch digitale Steuerungssysteme im Bauwesen, die langfristig gesichert werden müssen.

Was bedeutet das für Bauunternehmen?

Auch wenn der Fokus auf hochsensiblen Bereichen liegt, sind zunehmend auch Bauunternehmen betroffen, die digitale Plattformen, Cloud-Dienste oder vernetzte Baustellenmanagementsysteme nutzen. Insbesondere bei öffentlichen Großprojekten oder im Bereich der kritischen Infrastruktur (z. B. Verkehrswege, Energiebau) können künftig Nachweise zur IT-Sicherheit gefordert werden. Die Umstellung auf Post-Quanten-Kryptografie betrifft nicht nur die IT-Abteilung, sondern auch die langfristige Planung digitaler Arbeitsprozesse – etwa bei der Speicherung sensibler Baupläne oder der Kommunikation mit Behörden.

Einordnung für die Bauwirtschaft

Die Bauwirtschaft ist zunehmend digital vernetzt: Von der Planung über die Baustellenkoordination bis zur Abrechnung laufen Prozesse über digitale Plattformen. Wer hier Systeme einsetzt, die bis 2035 oder länger genutzt werden sollen, sollte jetzt bereits auf zukunftssichere Verschlüsselungsstandards achten. Hersteller von BIM-Software, digitalem Bestandmanagement oder cloudbasierten Kollaborationsplattformen werden künftig ihre Produkte anpassen müssen. Bauunternehmen sollten bei Neuanschaffungen daher auf Kompatibilität mit Post-Quanten-Kryptografie achten.