Neue Regelung ab 2028

Das Bundeskabinett hat grünes Licht für den flächendeckenden Einsatz des digitalen Kassenbons gegeben. Ab dem Jahr 2028 wird der elektronische Beleg zur gesetzlichen Norm. Statt Papierbons sollen Kund:innen künftig digitale Quittungen erhalten, die sicher und manipulationssicher gespeichert werden können.

Was bedeutet das für Bauunternehmen?

Auch im Bau- und Handwerksgewerbe wird der digitale Beleg künftig Standard sein. Unternehmen, die Bauleistungen erbringen oder Materialien verkaufen, müssen ihre Kassensysteme anpassen. Die digitale Belegerfassung wird verpflichtend, um steuerliche Transparenz zu gewährleisten und Schwarzumsätze zu reduzieren.

Einordnung für die Bauwirtschaft

Die Bauwirtschaft ist oft auf mobile Einsatzorte angewiesen – Baustellen, Werkstätten oder Kundentermine. Die Einführung des digitalen Kassenbons erfordert daher eine zuverlässige digitale Infrastruktur. Mobile Endgeräte mit Cloud-Anbindung werden zunehmend notwendig, um Belege rechtssicher auszustellen und abzulegen.