Rekordhöhe bei Erbschaftsteuerfestsetzungen

Das Statistische Bundesamt (Destatis) meldet für das Jahr 2025 einen neuen Höchstwert bei der festgesetzten Erbschaft- und Schenkungsteuer: insgesamt 21,4 Milliarden Euro. Das entspricht einem Zuwachs von 60,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Dieser starke Anstieg spiegelt eine zunehmende Konzentration großer Vermögen wider, die beim Übergang steuerpflichtig werden.

Starke Zunahme bei Großvermögen

Besonders auffällig ist die Entwicklung bei Vermögensnachlässen ab 20 Millionen Euro. Hier verdoppelte sich die festgesetzte Steuer um beeindruckende 146,8 Prozent. Diese Kategorie prägt maßgeblich das Gesamtergebnis. Die Statistik erfasst jedoch nur Fälle, bei denen tatsächlich Steuer anfällt – viele kleinere Erb- und Schenkungsübertragungen liegen unterhalb der Freibeträge und bleiben unberücksichtigt.

Einordnung für die Bauwirtschaft

Für Bauunternehmen ist diese Entwicklung relevant, da viele inhabergeführte Betriebe familiengeprägt sind. Bei der Nachfolgeregelung großer Bauunternehmen oder Immobilienportfolios kann die Erbschaftsteuer eine entscheidende Rolle spielen. Steigende Werte im Immobilien- und Baubereich erhöhen das steuerliche Gewicht von Vermögensnachfolgen. Digitale Tools können helfen, solche Prozesse effizienter zu organisieren.