Kritik an Meta aus Medienkreisen

Europäische Verlage reagieren mit Sorge auf die aktualisierten AGB von Meta. Diese sehen vor, dass Inhalte aus sozialen Netzwerken künftig auch zur Schulung von Künstlicher Intelligenz (KI) genutzt werden dürfen. Ohne ausdrückliche Zustimmung oder angemessene Entschädigung könnte damit journalistisches Urhebertum in großem Stil für KI-Modelle verwendet werden. Die European Publishers Council (EPC) spricht von einer systematischen Ausbeutung und fordert rechtlichen Schutz.

EU als zentrale Instanz

Die Verlage appellieren an die EU-Kommission, einzuschreiten. Sie verweisen auf die Digital Markets Act (DMA) und die Urheberrechtsrichtlinie, die eigentlich klare Regeln für die Nutzung geistigen Eigentums im digitalen Raum schaffen sollen. Die Befürchtung: Unternehmen wie Meta nutzen ihre Marktmacht, um Inhalte für KI-Trainings zu 'scrapen' – also automatisiert zu sammeln –, ohne die Rechteinhaber einzubinden. Ein fairer Ausgleich bleibt bislang aus.

Einordnung für die Bauwirtschaft

Auch Bauunternehmen und Handwerksbetriebe veröffentlichen zunehmend eigene Inhalte – ob Projektberichte, Referenzen oder Fachartikel. Diese digitalen Beiträge unterliegen ebenfalls dem Urheberrecht. Die Debatte um KI-Scraping zeigt, wie wichtig es ist, die Nutzung eigener Inhalte im Netz zu kontrollieren. Ohne klare Regelungen könnten auch Baufirmen ihre Texte, Bilder oder Pläne ungewollt in KI-Datenmengen wiederfinden.