Neue Zollregelung tritt in Kraft

Ab 1. November 2026 gelten in der Europäischen Union angepasste Zollgebühren. Künftig wird nicht mehr pro Paket, sondern pro Position innerhalb einer Sendung abgerechnet. Diese Änderung betrifft vor allem Direktimporte aus Ländern außerhalb der EU, was sich auf die Kostenstruktur bei Baustoffen auswirket.

Was bedeutet das für Bauunternehmen?

Bauunternehmen, die auf Materialien aus Drittstaaten angewiesen sind, müssen mit steigenden Einfuhrkosten rechnen. Vor allem Baustoffe wie Stahlprofile, Isolierungen oder Spezialkomponenten, die außerhalb der EU produziert werden, könnten teurer werden. Die neue Abrechnung pro Position statt pro Paket führt zu höheren Gesamtgebühren, insbesondere bei mehrteiligen Lieferungen.

Einordnung für die Bauwirtschaft

Die Reform zielt auf mehr Transparenz und fairen Wettbewerb ab, könnte aber kurzfristig die ohnehin angespannte Kostensituation im Baugewerbe verschärfen. Da viele Betriebe bereits mit steigenden Materialpreisen kämpfen, erhöht sich der Druck auf die Margen. Langfristig könnte sich die Branche anpassen, etwa durch stärkere Regionalisierung der Lieferketten oder digitale Optimierung der Beschaffung.