Neue Zollregel ab November

Ab Anfang November tritt in der Europäischen Union eine Reform der Zollgebühren in Kraft. Künftig wird nicht mehr pro Paket, sondern pro Position gezollt. Das bedeutet: Jede unterschiedliche Warensorte im Lieferumfang unterliegt nun einer separaten Zollabgabe. Bisher galt oft eine pauschale Gebühr pro Sendung – das ändert sich nun deutlich.

Was bedeutet das für Bauunternehmen?

Für Bauunternehmen, die Baustoffe oder Spezialmaterialien direkt aus Drittländern wie China, der Türkei oder den USA beziehen, könnte dies zu spürbaren Kostensteigerungen führen. Gerade bei kleineren, gemischten Sendungen mit mehreren Materialtypen – etwa Dämmstoffe, Befestigungen und Profile – summieren sich die neuen Positionsgebühren schnell. Die Beschaffungstaktik muss daher überdacht werden.

Einordnung für die Bauwirtschaft

Die Änderung betrifft vor allem den direkten Einkauf über Online-Plattformen oder kleine Importeure, die bisher günstige Paketlösungen nutzten. Da viele Baustoffe aus Asien stammen, wirkt sich die Neuregelung direkt auf die Materialpreise aus. Unternehmen sollten künftig größere, homogenere Lieferungen bevorzugen, um Zollkosten zu minimieren.