Entlastung durch höhere Meldegrenzen

Das novellierte Außenhandelsstatistikgesetz hat 2025 die bürokratischen Anforderungen für Unternehmen im EU-Binnenhandel deutlich reduziert. Die Meldepflicht für Exporte innerhalb der EU gilt nun erst ab einem jährlichen Wert von einer Million Euro – zuvor lag die Schwelle bei 500.000 Euro. Bei Importen aus anderen EU-Ländern steigt die Grenze von 800.000 auf drei Millionen Euro. Damit entfällt die Verpflichtung zur Datenerfassung für zahlreiche mittelständische Betriebe.

EU-weit hohe Entlastungsquote erreicht

Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) waren 2025 rund 29.400 Unternehmen weniger meldepflichtig als noch 2021 – ein Rückgang um 40 Prozent. Deutschland belegt damit nach Estland und Bulgarien den dritten Platz in der EU-Rangliste der Bürokratieentlastung im Intrahandel. Die Daten werden monatlich direkt durch Destatis erhoben, während der Handel mit Nicht-EU-Ländern weiterhin über Zollverfahren erfasst wird.

Was bedeutet das für Bauunternehmer?

Für Bauunternehmen, die Baustoffe oder technische Ausrüstung aus anderen EU-Ländern beziehen oder eigene Leistungen dorthin anbieten, sinkt der Verwaltungsaufwand. Wer unter den neuen Schwellen bleibt, muss keine Meldungen zur Außenhandelsstatistik mehr abgeben. Das entlastet vor allem kleinere und mittlere Betriebe, die gelegentlich grenzüberschreitend tätig sind. Digitale Tools können helfen, solche Prozesse effizienter zu organisieren.